Die Krankenhauswelt kann durchaus verwirrend sein. Allein bei der medbo nutzen wir die Begriffe Krankenhaus, Klinik, Klinikum, Poliklinik und Zentrum – um nur einige zu nennen. Da kommen sogar die „Insider“ manchmal durcheinander. Nicht wenige Kollegen sprechen von ihrer Fachklinik als von einem Krankenhaus, das Krankenhaus hingegen wird zum Klinikum und so weiter.
In Deutschland ist ein Krankenhaus nur dann ein Krankenhaus, wenn es im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes betrieben wird: als Einrichtung, wo Patient:innen nicht nur versorgt – das heißt diagnostiziert, therapiert, rehabilitiert und/oder gepflegt – sondern auch stationär behandelt und verpflegt werden. Im modernen Gesundheitswesen ist „Krankenhaus“ damit der grundsätzliche Begriff für eine medizinische Einrichtung mit stationärer Versorgung. Seine einzelnen Fachbereiche – entlang der medizinischen Fachbereiche oder anderer sinnvoller Organisationskriterien – nennen sich „Klinik“.
Der staatliche Krankenhausplan stufte früher Krankenhäuser in Häuser mit Maximal-, Schwerpunkt- und Regelversorgung ein, jeweils gemessen an der Bettenzahl des Hauses. Der Maximalversorger deckt schlicht alle medizinischen Fachbereiche in der Tiefe ab, vor allem bei großen Patientenzahlen etwa im Katastrophenfall. Die Regelversorgung ist dezentral aufgestellt, zum Beispiel in Form von Kreis- und städtischen Krankenhäusern. Dort muss ein Mindestmaß an Fachbereichen (Allgemeinmedizin) ohne größere Spezialisierungen angeboten werden. Hierzu gehören etwa die Fachbereiche Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesie und Intensivmedizin, aber auch die Geburtshilfe.
Bei Häusern der sogenannten Schwerpunktversorgung handelte es sich um spezialisierte Häuser. Im Grunde fallen die Bezirkskrankenhäuser hierunter. Es sind Krankenhäuser unter der Trägerschaft der bayerischen Bezirke. Als dritte Ebene im System der bayerischen kommunalen Selbstverwaltung übernehmen die Bezirke Aufgaben subsidiär, das heißt wenn die Aufgaben auf der nächsttieferen Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise nicht sinnvoll bearbeitet werden können. Die psychiatrische, neurologische und suchtmedizinische Versorgung der Bevölkerung gehört hierzu. Unter dem Dach eines Bezirkskrankenhauses befinden sich Kliniken dieser Fachbereiche. In der Oberpfalz betreibt das Kommunalunternehmen medbo unter Trägerschaft des Bezirks Oberpfalz die Bezirkskrankenhäuser.
Auch die Bezeichnung „Fachkrankenhaus“ für die einzelnen Kliniken an den Bezirkskliniken der medbo ist korrekt. Denn Fachkrankenhäuser – oder auch Fachkliniken – sind ein jeweils thematisch spezialisierter Teil eines Krankenhauses. Und nicht von ungefähr waren Psychiatrien, Sucht- und Lungenheilanstalten die ersten Einrichtungen in Deutschland, die um 1900 die Bezeichnung „Fachkrankenhaus“ bekamen. Etwa zur selben Zeit entstand mit der Etablierung von Kur-, Heil- und Badeorten die rehabilitative
Medizin, die bis heute ebenfalls in Fachkliniken abgebildet wird. Während nach dem Zweiten Weltkrieg die allgemeinmedizinische Regelversorgung in städtischen und Kreiskrankenhäusern wuchs, richteten auch viele Orte ohne kommunalen Titel spezialisierte Fachkliniken ein – oftmals reine Prestigesache. Nach der kommunalen Gebietsreform in den 1970er Jahren und auch in jüngster Zeit, da sich die Krankenhauslandschaft teils massiv bereinigt, werden verstärkt allgemeinmedizinische Häuser wieder in spezialisierte Fachkliniken „geschrumpft“.
Laut Duden versammeln sich mehrere (Universitäts-)Kliniken unter dem Dach eines „Klinikums“ unter einheitlicher Leitung. Der Duden gibt auch gleich noch den Hinweis „Großkrankenhaus“. Damit hängt es von der Größe der Einrichtung ab, ob es sich um ein „Krankenhaus“ oder um ein „Klinikum“ handelt.
Doch wie sich Größe bei Krankenhäusern definiert, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, da Ländersache. In Bayern unterscheidet der Krankenhausplan eher nach Leistungsangebot und medizintechnischer Ausstattung. Übrigens: Die großen Standorte der medbo dürfen sich entsprechend auch „Bezirksklinikum“ nennen.
Der Trend im modernen Gesundheitssystem geht grundsätzlich weg von der zeitintensiven stationären Versorgung. Das heißt auch, die Patient:innen werden so wenig wie möglich aus ihrem Alltag genommen. Hier kommen die Begriffe Ambulanz, Poliklinik und Tagesklinik ins Spiel. Eine Ambulanz ist eine medizinische Versorgungseinheit eines Krankenhauses, die ihr Angebot in Form von Sprechstunden aufstellt: Der Patient kommt, wird untersucht, behandelt oder beraten, und geht dann wieder – ganz ähnlich dem Praxismodell niedergelassener oder Hausärzt:innen. Tageskliniken sind diejenigen Teile eines Krankenhauses, die eine Behandlung über einen längeren Zeitraum ermöglichen, ohne dass die Patient:in in der Klinik übernachtet, dort voll verpflegt (siehe oben) und in einem „Bett“ untergebracht werden muss. Er kommt an Werktagen morgens und geht am Nachmittag wieder nachhause.
Die Poliklinik ist nach ihrem wörtlichen Ursprung ein Stadtkrankenhaus, das meist auf ambulante Versorgung spezialisiert ist. Wie die Klinik kann sie organisatorisch als eigene Versorgungseinheit aufgestellt sein, oder aber als Abteilung einer Klinik oder eines Krankenhauses. Neuerdings bezeichnen sich auch große Gemeinschaftspraxen niedergelassener Fachärzt:innen als Polikliniken. Im Kontext der medbo wird in den Polikliniken auch die Forschungs- und Lehraufgabe der am Bezirksklinikum Regensburg integrierten Lehrstühle (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie) abgebildet. Im Fachbereich Neurologie etwa wird die Poliklinik deswegen auch Hochschulambulanz genannt – entsprechend steht sie nicht unter der Trägerschaft der medbo, sondern der Universität beziehungsweise des Universitätsklinikums Regensburg. Zusätzlich stehen für Forschung und Lehre auch Teile des stationären Bettenkontingents der entsprechenden Klinik zur Verfügung.
Es gibt noch eine weitere spannende Perspektive auf die Krankenhausorganisation. Schaut man sich die verschiedenen Versorgungsabfolgen an, unterscheidet man regelhaft Akutkrankenhäuser von Einrichtungen zur Rehabilitation (Anschlussheilbehandlung). Mehr noch: Vor der Akutbehandlung von Patient:innen gibt es in aller Regel die Notfallbehandlung, in manchen Fachbereichen auch die Präventivbehandlung. Und die Rehabilitation im stationären oder teilstationären Setting kann ebenso durch ambulante oder Nachsorgekonzepte ergänzt werden.
„Zentrum“ ist kein einheitlicher Begriff. Bei der medbo sind große Kliniken in Zentren gegliedert, etwa im Sinne eines Kompetenzzentrums oder einer Spezialisierung innerhalb der Fachklinik. Die traditionellen Fachbereiche der medbo haben einfach in den letzten 20 bis 30 Jahren einen enormen Wissensschub und damit verbunden viele neue klinische Diagnose- und Therapiemethoden zu verzeichnen:
Die Fachbereiche sind riesig geworden. Ein Beispiel: Die Klinik des Fachbereichs Neurologie umfasst heute drei Zentren. Ein Zentrum kümmert sich um die Allgemein-Neurologie mit allen einschlägigen Diagnosen. Ein zweites Zentrum bündelt Methodenkompetenz bei neurologischen Erkrankungen aufgrund von Gefäßschäden mit intensivmedizinischer Versorgung. Das dritte Zentrum fokussiert sich auf neurologische Rehabilitation.
Nicht zuletzt: Im Bereich der Polikliniken kann „Zentrum“ für eine Spezialambulanz stehen, die durch eine Fachgesellschaft zertifiziert wurde: Dann ist der Begriff sozusagen auch eine Auszeichnung.