Ein Arbeitsplatz sichert nicht nur den Lebensunterhalt. Er ist ein Ort, wo man Spuren hinterlassen kann, wo man auf andere Menschen trifft. Wo man gebraucht wird, geschätzt wird, einen Beitrag leisten kann. Arbeit gibt uns Struktur und Sicherheit. Im besten Fall macht sie uns auch Freude.
Der drohende Verlust des Arbeitsplatzes ist für die meisten berufstätigen Menschen entsprechend eine zutiefst existentielle Angst.
Vor Krankheit und Lebenskrisen ist niemand gefeit
Erkranken medbo Mitarbeiter:innen so ernsthaft, dass eine Ausübung ihres bisherigen Berufes nicht oder nicht mehr zu 100 Prozent möglich ist, so bietet das Betriebliche Eingliederungsmanagement BEM der medbo Unterstützung. Dabei ist nicht erheblich, ob die Erkrankung beruflich bedingt oder einfach schicksalhaft ist.
Bei der Überwindung einer schweren Erkrankung, deren Heilung lange dauert, die vielleicht nicht vollständig ausfallen kann oder chronisch wird, ist es für Betroffene wichtig und beruhigend zu wissen, dass sie den Arbeitgeber medbo nicht zwangsläufig verlieren.
Das BEM hift, persönliche Ressourcen zu identifizieren, die an einer anderen Stelle in der medbo prima einsetzbar sind.
Es hilft zu definieren, ob das Ziel eine Vollzeitbeschäftigung sein kann, oder ob die Gesundheit auf jeden Fall eine Tätigkeit in Teilzeit zulässt.
Das BEM organisiert Qualifizierungsmaßnahmen. Und es begleitet die/den Mitarbeiter:in bei der Einarbeitung.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Angebot an alle Mitarbeiter:innen nach längerer Arbeitsunfähigkeit (AU). Es umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die dabei helfen können, folgende Ziele zu erreichen:
BEM ist im Bundesteilhabegesetz §167 Absatz 2 als gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers verankert.
Die/der Mitarbeiter:in kann selbst entscheiden, welcher Personenkreis am individuellen BEM teilnehmen soll. Mögliche Personen und Stellen innerhalb und außerhalb der medbo können sein:
Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Ohne Einverständnis der Mitarbeiterin, des Mitarbeiters darf kein BEM durchgeführt werden. In jeder Phase des Verfahrens können sie ihre Zustimmung verweigern, widerrufen oder Maßnahmen ablehnen. Die Ablehnung wird in der Personalakte dokumentiert. Sie hat aber keine unmittelbaren arbeits- oder dienstrechtlichen Konsequenzen.
Nicht immer ist ein BEM erforderlich. Vielfach kann ein BEM jedoch hilfreich sein und Mitarbeitende, die sich möglichen Hilfemaßnahmen verweigern, lassen Chancen der Problemlösung ungenutzt. Sie müssen eventuell zu ziehende Konsequenzen mitverantworten und letztlich tragen: Denn natürlich kann ein BEM auch scheitern.
Das BEM endet, wenn eine dauerhafte Arbeitsfähigkeit eingetreten ist oder einvernehmlich festgestellt wird, dass sich die Ziele und Aufgaben nicht erreichen lassen.
Ein BEM kann – sofern die genannten Voraussetzungen erneut erfüllt sind – mehrfach wahrgenommen werden.