EPA für alle

Information für gesetzlich Krankenversicherte gemäß §§ 346, 347, 348 SGB V (Version 1.1.2025)

 

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

diese Information betrifft Sie, wenn Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) haben. Die ePA ist eine Akte, die alleine Ihrer Verantwortung unterliegt. Dies bedeutet, dass alleine Sie darüber entscheiden, ob Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, wer diese einsehen und darauf zugreifen darf, und ob Informationen gelöscht werden.

Speicherung besonders wichtiger Informationen, es sei denn, Sie widersprechen

Sofern Sie bereits eine ePA nutzen, teilen Sie dies unseren Kolleginnen und Kollegen in Ihrem medbo Behandlerteam bitte mit. Wir werden einige Informationen ihrer aktuellen Behandlung, die besonders wichtig sind, in ihrer ePA speichern. Dazu müssen sie uns nicht auffordern. Wir erledigen dies automatisch für Sie.

Dies betrifft unter anderem folgende Informationen ihres aktuellen Aufenthalts beziehungsweise ihrer aktuellen Behandlung bei uns:

  • Daten zu Laborbefunden,
  • Befundberichte aus bildgebender Diagnostik,
  • Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen sowie
  • Entlassbriefe/Arztbriefe.

Dasselbe gilt, wenn uns Informationen aus vorangegangenen Behandlungen in unserer Einrichtung vorliegen und es uns im Hinblick auf Ihre weitere medizinische Versorgung als sinnvoll erscheint, diese ebenfalls in Ihrer ePA zu speichern.

Ihre medbo

Wichtiger Hinweis

Sollten Sie eine Übermittlung und Speicherung dieser Informationen in Ihrer ePA nicht wünschen, werden wir diese selbstverständlich nicht vornehmen.
Bitte teilen Sie dies Ihrem jeweiligen Behandlerteam mit!

Vielen Dank!

Übermittlung & Speicherung

Sollten Sie wünschen, dass über die oben genannten Informationen hinaus weitere Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, teilen Sie dies bitte Ihrem Behandlerteam mit! Sofern wir diese Informationen im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung erheben und elektronisch verarbeiten, werden wir auch diese in Ihrer ePA speichern.

Elektronische Notfalldaten

Auch elektronische Notfalldaten können, sobald dies technisch möglich ist, auf Ihrer ePA gespeichert werden. Sollten wir Informationen Ihrer Notfalldaten im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung ändern, werden wir auch die auf Ihrer ePA gespeicherten Notfalldaten ändern.

Widerspruch | Löschung | Beschränkung

Sie haben das Recht, einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA zu widersprechen.

Außerdem können Sie alle Informationen, die in Ihrer ePA gespeichert sind beziehungsweise die von uns eingetragen wurden, selbst löschen.

Statt einer Löschung können Sie auch die Bearbeitung beziehungsweise Lesbarkeit beschränken. Eine „Beschränkung“ bietet den Vorteil, dass die Informationen in Ihrer ePA gespeichert und von Ihnen genutzt werden, aber nicht von allen beziehungsweise nur von Ihnen gesehen werden können. Sie alleine entscheiden darüber, ob nur Sie alle Informationen sehen oder für wen welche Informationen sichtbar sind. Diese Einstellung können Sie über Ihr Smartphone, Ihren PC, Laptop oder ähnliches selbst vornehmen.

Später sichtbar gemachte Dokumente

Sollten Informationen Ihrer ePA zum Zeitpunkt der Aufnahme in unserer Einrichtung für uns nicht sichtbar sein, da unser Zugriff beschränkt ist, weisen wir auf Folgendes hin: Sollten für uns zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht sichtbare Informationen zu einem späteren Zeitpunkt für uns sichtbar gemacht werden, erhalten wir darüber keine Benachrichtigung.