Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr gehrte Kolleginnen und Kollegen,
Seriöse, begründete Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig und aktiv entgegenzutreten und im besten Fall Schadensereignisse für unsere Patientinnen und Patienten, unsere Mitarbeitenden, sowie unsere Geschäftspartner zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
Eingehende Hinweise werden im Rahmen der geltenden Gesetze vertraulich behandelt. Beachten Sie bitte: Insbesondere die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, ist gemäß Hinweisgeberschutzgesetz nicht geschützt.
Im Rahmen der Aufklärung der Hinweise tragen wir aber auch den schutzwürdigen Interessen der von einer Meldung betroffenen Personen Rechnung.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Wir bitten Sie daher, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen.
Wir bieten mehrere Möglichkeiten einer Kontaktaufnahme, um Hinweise – auf Wunsch auch anonym – weiterzugeben und konkrete Inhalte offen zu legen. Diese Möglichkeit steht allen (auch ehemaligen) Mitarbeitenden der medbo und Dritten wie etwa Lieferanten zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt nur für Verstöße im beruflichen Kontext.
Ihre medbo
Erste Anlaufstelle: Vorgesetzte
Eine vertrauensvolle Kommunikationskultur ist wesentlicher Bestandteil für eine rechtzeitige Erkennung von möglichen Gefahren. Mitarbeitende müssen Fehler offen und vor allem frühzeitig ansprechen können. Primärer Ansprechpartner sollte daher immer die Führungskraft sein. Als dritte, externe Person wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kontaktperson in der medbo.
Alternative: Hinweisgeber-Team
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen – aus welchen Gründen auch immer – nicht an Ihre Führungskraft oder Ihre zuständige Kontaktperson wenden können, kontaktieren Sie bitte unser Hinweisgeber-Team (Sachgebiet Risiko- und Qualitätsmanagement, Sachgebiet Recht sowie Datenschutz):
Gemäß HinSchG steht es Ihnen zudem jederzeit offen, sich neben den hier angegebenen internen Meldemöglichkeiten auch an die gesetzlich vorgesehene externe Meldestelle zu wenden. Eine externe Meldestelle finden Sie zum Beispiel beim Bundesamt für Justiz.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen – aus welchen Gründen auch immer – nicht an Ihre zuständige Kontaktperson wenden können, kontaktieren Sie bitte unser Hinweisgeber-Team (Sachgebiet Risiko- und Qualitätsmanagement, Sachgebiet Recht sowie Datenschutz):
Gemäß HinSchG steht es Ihnen zudem jederzeit offen, sich neben den hier angegebenen internen Meldemöglichkeiten auch an die gesetzlich vorgesehene externe Meldestelle zu wenden. Eine externe Meldestelle finden Sie zum Beispiel beim Bundesamt für Justiz.
Ihre Meldung wird vom medbo Hinweisgeber-Team entgegengenommen und unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebots dokumentiert (Löschfrist: Drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens). Auf Ihren Wunsch hin besteht auch die Möglichkeit einer persönlichen Zusammenkunft innerhalb einer angemessenen Zeit.
Spätestens nach sieben Tagen bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Hinweises und prüfen, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fällt. In der Folge wird die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung evaluiert. Falls nötig, bitten wir Sie um weitere Informationen.
Innerhalb von drei Monaten nach Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung zu den geplanten sowie bereits ergriffenen Folgemaßnahmen.
Bitte beachten Sie im Falle einer Meldung an die interne Meldestelle der medbo die Datenschutzinformationen.
Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen, um vor menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in internationalen Lieferketten zu schützen.
Wir nehmen unsere unternehmerische Verantwortung sehr ernst:
Gemeinsam mit unseren Lieferanten und Dienstleistern achten wir auf eine nachhaltige Beschaffung und nutzen unsere Einflussmöglichkeiten, um eine Verletzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten zu verhindern:
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, uns potenzielle oder nachweisliche Verstöße gegen die Vorgaben des LkSG zu melden.
Nutzen Sie dafür bitte unser Hinweisgeberformular am Ende dieser Seite.
Sollte Ihnen die Meldung mittels Formular nicht möglich sein, stehen Ihnen natürlich die oben beschriebenen Meldewege im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes ebenso offen.
Auch in diesem Fall werden die Vertraulichkeit Ihrer Meldung und Ihre Identität selbstverständlich gewahrt.
Nutzen Sie für Nachrichten an uns unten stehendes Kontaktformular.
Sie können uns Ihre Hinweise aber auch via E-Mail an hinweis[at]medbo.de zukommen lassen – gerne auch anonym.
Wir kümmern uns!
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