Neigt sich ihr Aufenthalt bei uns im Krankenhaus - egal ob stationär, teilstationär oder rehabilitativ - dem Ende zu, müssen einige Themen geklärt und organisiert werden. Die Rückkehr einer Patientin, eines Patienten nachhause in das normale private und/oder berufliche Umfeld ist in den meisten Fällen unproblematisch.
Aber es kann auch sein, dass der Genesungsweg noch nicht zuende ist und nach der Klinik noch weitere Maßnahmen nötig sind.
Deswegen führt die medbo ein sogenanntes Entlassmanagement im Rahmen des § 39 Sozialgesetzbuch V durch. Im Rahmen dessen planen wir bereits während der stationären/teilstationären Behandlung die Entlassung.
Wir orientieren uns dabei am persönlichen Hilfe- und Unterstützungsbedarf und stimmen uns mit den Patient:innen und gegebenenfalls den Angehörigen ab. Wir helfen beispielsweise bei Antragsstellungen gegenüber der Krankenkasse, bei der Organisation einer rehabilitativen Maßnahme oder eines ambulanten Pflegedienstes.
Wir kommen entsprechend rechtzeitig auf unsere Patient:innen, deren Entlassung absehbar ansteht, zu. Wenn Sie als Patient:in oder Angehörige davor schon Fragen zum Thema "Entlassung" haben, stehen Ihnen die Sozialdienste der Kliniken und Zentren gerne zur Verfügung.